Es ist deutlich zu hören, dass dies der Hengststall ist. Die imposanten Vollblüter, die hier in ihren Boxen stehen, machen sich meist deutlich bemerkbar und sind immer recht ungehalten. Unbefugten ist das Betreten des Stalls strengstens untersagt und Personen, die nicht auf dem Hof angestellt sind, dürfen nur mit Erlaubnis des Hofleiters und in Begleitung eines Angestellten durch die Stallgasse gehen.